Ver­sicherungs­recht.

Schwerpunkte Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten im Bereich Versicherungsrecht in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehört die Durchsetzung von Ansprüchen aus bestehenden Versicherungsverträgen sowie gegenüber den Sozialversicherungen oder den Haftpflichtversicherungen, notfalls durch einen Gerichtsprozess.

Unser Fokus liegt insbesondere auf folgenden Bereichen:

Wer in der Schweiz wohnt ist bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung versichert. Bei gesundheitlichen Problemen erbringt die Invalidenversicherung Leistungen. Sie setzt sich für den Erhalt des Arbeitsplatzes ein, erbringt Eingliederungsmassnahmen, Arbeits- und Belastbarkeitstrainings oder bezahlt Ausbildungen und Umschulungen. Während den Massnahmen bezahlt die IV Taggelder. Wer bei den Verrichtungen des täglichen Lebens eingeschränkt ist, bekommt eine Hilflosenentschädigung. Wenn keine Eingliederung und wegen der Gesundheitsschädigung keine vollschichtige Berufstätigkeit oder die Haushaltsführung nicht mehr möglich sind, so bezahlt die Invalidenversicherung eine Invalidenrente.

Wir unterstützen Sie bei den Abklärungen der IV oder wenn Sie nicht die erwarteten Leistungen erhalten. Wir vertreten Sie im Vorbescheidsverfahren oder vor Gericht.

Wer in der Schweiz arbeitet und einen Lohn bezieht, ist nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert. Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Unfällen, bei bestimmten Verletzungen (Listenverletzungen, bspw. Meniskusrisse, Muskelrisse, Knochenbrüche) und Berufskrankheiten. Die Unfallversicherung muss Ihnen die Heilungskosten und bei Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld bezahlen. Bei Einschränkungen in den alltäglichen Lebensverrichtungen erbringt die Unfallversicherung eine Hilflosenentschädigung. Falls keine Besserung mehr erwartet werden kann, bezahlt die Unfallversicherung für die körperliche, psychische oder geistige Einschränkung eine Integritätsentschädigung und für den Lohnausfall eine Invalidenrente. Wer nicht berufstätig ist, ist nicht UVG-versichert. Für diese Personen übernimmt die Krankenversicherung die Heilbehandlung. Ein Taggeld muss separat über eine Privatversicherung versichert werden.

Wir unterstützen Sie im gesamten Verfahren gegenüber der Unfallversicherung und auch vor Gericht.

Haben Sie eine unverständliche oder nicht akzeptable Verfügung der Arbeitslosenkasse oder der Unia erhalten? Verweigert die Arbeitslosenversicherung die Anspruchsberechtigung oder wurden ungerechtfertigt Einstelltage verfügt? Macht die Arbeitslosenkasse eine hohe Rückforderung bei Ihnen geltend?

Wir unterstützen Sie gerne bei einer Einsprache gegen Verfügungen der Arbeitslosenkasse. Bei einem ablehnenden Einspracheentscheid besteht die Möglichkeit einer Beschwerde.

Erkranken Sie während eines Arbeitsverhältnisses, so hat Ihr Arbeitgeber für die Arbeitnehmenden in vielen Fällen eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Dies erkennt man den Abzügen auf der Lohnabrechnung.

Die Krankentaggeldversicherung leistet im Krankheitsfall ein Krankentaggeld. Dies beträgt in der Regel 80% des Einkommens.

Verweigert Ihnen die Krankentaggeldversicherung die Leistungen? Oder werden diese nach wenigen Wochen etwa nach einer vertrauensärztlichen Begutachtung eingestellt?
Sehr oft verweist die Krankentaggeldversicherung auch darauf, dass die kranke Person sich stattdessen beim RAV zur Stellenvermittlung anmelden soll. In diesem Fall ergeben sich auch schwierige Fragen zur Koordination der Leistungen.

Da die Leistungen der Krankentaggeldversicherung bei erfüllten Voraussetzungen auch im Falle einer Kündigung und nach Beendigung eines Anstellungsverhältnisses maximal für 730 Tage ausgerichtet werden, lohnt es sich, diese geltend zu machen. Wir helfen Ihnen gerne mit der Auseinandersetzung mit der Krankentaggeldversicherung. Ihr Anspruch kann mittels einer Klage beim Gericht durchgesetzt werden.

In einem regulären Anstellungsverhältnis werden die AHV-Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen. Anders sieht es bei selbständiger Erwerbstätigkeit oder bei Nichterwerbstätigkeit aus, dies auch im Falle eines länger andauernden Krankenstandes. Gerade bei Selbständigen wird es schnell unübersichtlich und es passieren Fehler.

Haben Sie eine hohe Rechnung für Nichterwerbstätigenbeiträge erhalten, die Sie nicht nachvollziehen können. Gibt es Probleme mit Beitragslücken?

Wir überprüfen gerne die Verfügungen der AHV-Ausgleichskasse und unterstützen Sie mit einer Einsprache oder Beschwerde beim Gericht.

Erhalten Sie eine IV-Rente, aber keine zusätzliche Invalidenrente einer Pensionskasse?

Lehnt die Pensionskasse Ihres früheren Arbeitgebers es ab, Ihnen zusätzlich zur IV-Rente eine PK-Invalidenrente auszuzahlen? Oder ist gar unklar, welches die leistungspflichtige Pensionskasse ist?

Die Leistungen der Pensionskasse / BVG sind meistens deutlich höher als die monatliche IV-Rente. Daher lohnt es sich, wenn Sie bisher trotz bestehender IV-Rente keine PK-Rente erhalten, dies genauer abklären zu lassen. Ebenfalls lohnt es sich, Berechnungen insbesondere bei Überentschädigung überprüfen zu lassen, da es auch sein kann, dass der Ihnen ausgerichtete Betrag zu gering ist und tatsächlich eine höhere PK-Rente ausbezahlt werden müsste.

Die Gründe für eine Ablehnung einer PK-Invalidenrente sind vielfältig und die Begründungen kompliziert. Wir helfen Ihnen gerne, den Überblick zu erhalten und Ihren Anspruch auf eine PK-Invalidenrente aussergerichtlich sowie mittels einer Klage durchzusetzen.

Während der oft jahrelang dauernden Auseinandersetzung mit den Sozialversicherungen gehen oft die privat abgeschlossenen privaten Erwerbsunfähigkeits-/ Lebensversicherungen vergessen. Diese Versicherungen erbringen oftmals nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Erwerbsunfähigkeit und Invalidität Geldleistungen. Oft ist zudem eine Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit versichert.

Es kommt vor, dass diese Versicherungen nach anfänglichen Zahlungen nach ein paar Monaten die Leistungen einstellen und mitteilen, dass der Verlauf des IV-Verfahrens abgewartet werden muss. Dies ist nicht in jedem Fall korrekt und die privaten Versicherungsleistungen sollten vielmehr dazu dienen, ein Ersatzeinkommen auch in der Zeit des pendenten Sozialversicherungsverfahrens zu erhalten.

Weil diese privaten Versicherungsleistungen innert zwei Jahren verjähren, lohnt es sich, einen Leistungsfall frühzeitig anzumelden und Ablehnungen zeitnah rechtlich überprüfen zu lassen und dagegen anwaltlich vorzugehen.

Oder wird Ihnen etwa angedroht, dass die Police wegen einer Anzeigepflichtverletzung aufgelöst wird und Sie keine Leistungen erhalten? Auch hier lohnt sich eine Überprüfung, der meist für Laien schwierig verständlichen rechtlichen Begründung.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Begünstigung aus einer Lebensversicherung?

Die Leistungen von Versicherungen der Säule 3a/3b setzen wir gerne für Sie aussergerichtlich oder auf dem Gerichtsweg durch.

Bei Krankheit erbringt die obligatorische Grundversicherung nach KVG grundsätzlich die Heilbehandlungskosten. Bei einer Ablehnung der Übernahme einer speziellen Therapie, eines Reha-Aufenthalts oder bestimmter Medikamente, überprüfen wir dies gerne für Sie.

Auch bei Zusatzversicherungen nach VVG wie etwa Spitalzusatzversicherungen kann es zu Streitigkeiten um die Übernahme von Kosten kommen, wobei wir Sie gerne unterstützen.

Wir verstehen unsere Tätigkeit als engagiertes und kompetentes Eintreten für die Rechte unserer Klienten. Wir beraten und vertreten unsere Kunden auch vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Marco Büchel
Fachanwalt
SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht