Zivil­recht.

Schwerpunkte Zivilrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht – wir stehen unseren Mandanten mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Unser Fokus liegt insbesondere auf folgenden Bereichen:

Warum ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll: Den Vorsorgeauftrag benötigen Sie für den Fall, dass Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls dauernd oder vorübergehend urteilsunfähig werden. Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll. Sie können dafür also eine Person Ihres Vertrauens bestimmten. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, übernimmt dies die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden.

In Ergänzung zum Vorsorgeauftrag ist eine Patientenverfügung ratsam. In dieser können Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbständig entscheiden können.

Wichtige Themen oder Streitpunkte im Arbeitsrecht sind unter anderem Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, fristlose Kündigungen, Arbeitszeugnisse, Kündigungsschutz oder auch Tarifverträge (Gesamtarbeitsverträge). Probleme entstehen oftmals auch bei Kündigungen während einer Arbeitsunfähigkeit zufolge Krankheit oder Unfall. Hier gilt es Sperrfristen zu beachten in denen eine Kündigung durch die Arbeitgeberin gar nicht möglich ist. Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig.

Das Mietrecht ist im Obligationenrecht verankert. Darin werden die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Vereinfacht gesagt verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter eine bestimmte Wohnung, einen Geschäftsraum oder eine Sache zum Gebrauch zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter den dafür vereinbarten Mietzins pünktlich zu bezahlen.

Probleme können bei Mängeln an der Mietsache entstehen, die der Vermieter beheben müsste, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug ist, der Vermieter die Wohnung kündigt und Eigengebrauch geltend macht oder generell wenn die Mietwohnung gekündigt wird und die Mieter Probleme haben in der kurzen Kündigungsfrist eine neue Wohnung zu finden.

In jeder Familie kann es zu Differenzen kommen, sei es unter den Ehegatten/Partnern oder mit den Kindern. Beziehungen müssen ständig gepflegt werden.

Schwierig wird es dann, wenn die Beziehung auseinanderbricht. Die meisten Probleme entstehen im Falle der Trennung einer Ehe oder eines Konkubinats, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es stellen sich dann diverse Fragen, wie zum Beispiel wer in der bis anhin gemeinsamen Wohnung bleiben darf, wer bezahlt an wen wieviel Unterhalt, im Falle einer Scheidung müssen auch das eheliche Vermögen und die Pensionskassenguthaben aufgeteilt werden. Reicht das bisherige Familieneinkommen für die Führung von nun zwei Haushalten nicht mehr aus, müssen die Familienmitglieder Abstriche bei der gewohnten Lebenshaltung machen oder allenfalls auf vorhandenes Vermögen zurückgreifen.

Vor einer Scheidung wird oft ein Eheschutzverfahren durchgeführt. Der Einzelrichter fällt dann einen Entscheid, der bis zur definitiven Scheidung Gültigkeit hat. Eine Abänderung des Eheschutzentscheides ist nur möglich, wenn sich die Situation wesentlich und dauerhaft verändert hat.

Das Vermögen nach der Heirat untersteht von Gesetzes wegen dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem öffentlich zu beurkundenden Ehevertrag können die Ehegatten auch eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren. Mit dem Tod eines Ehegatten löst sich der Güterstand auf. Der Güterstand beeinflusst den Umfang der dem überlebenden Ehegatten bzw. dem Nachlass des Verstorbenen zukommt.

Wollen Sie den überlebenden Ehegatten im Rahmen des gesetzlich Möglichen maximal begünstigen, muss ein Ehe- Erbvertrag errichtet und öffentlich beurkundet werden. Im Ehevertrag kann bei einem Ehepaar mit gemeinsamen Kindern die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Ehegatten zugewiesen werden. Es fällt dann nur das Eigengut des oder der Verstorbenen in die Erbmasse.

Erbvertraglich können zudem die gemeinsamen Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden. Eine solche Regelung ermöglicht es oftmals dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners oder der Partnerin weiterhin in der ehelichen Liegenschaft zu verbleiben, da diese nicht veräussert werden muss, um den Kindern den gesetzlichen Erbanspruch auszuzahlen.

Die letztwillige Verfügung erlaubt es der Erblasserin oder dem Erblasser, die gesetzliche Erfolge ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben, wobei auf die Pflichtteile Rücksicht genommen werden sollte. Unter einer letztwilligen Verfügung fällt das eigenhändige Testament. Dieses muss von der testierenden Person von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst werden. Es ist zu unterschreiben und vollständig zu datieren (Jahr, Monat, Tag). Die Einhaltung der in Art. 505 Abs. 1 ZGB geregelten Formvorschriften ist sehr wichtig, denn ihre Verletzung bildet einen Anfechtungsgrund.

Neben dem eigenhändigen Testament gibt es die öffentliche letztwillige Verfügung. Diese erfordert die Beurkundung durch einen Notar unter Anwesenheit von zwei Zeugen. Die Zeugen bestätigen Ihre Urteilsfähigkeit. Die öffentliche letztwillige Verfügung hat gegenüber dem Testament einige Vorteile. Es ist rechtssicherer und weniger leicht anzufechten. Das kann Erbstreitigkeiten zwischen den Erben im Voraus verhindern.

Wir verstehen unsere Tätigkeit als engagiertes und kompetentes Eintreten für die Rechte unserer Klienten. Wir beraten und vertreten unsere Kunden auch vor Gerichten und Verwaltungsbehörden

Marco Büchel
Fachanwalt
SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht